13. März 2020

Die Friedhofskultur Deutschlands: ein immaterielles Kulturerbe

Das deutsche Friedhofswesen befindet sich im bundesweiten Kulturerbe-Verzeichnis. So beschloss es die Kultusministerkonferenz im März 2020 auf Anraten der deutschen UNESCO-Kommission. Schon seit 2015 gab es erste Initiativen, die von der Einzigartigkeit deutscher Friedhöfe überzeugt waren. Der Begriff „Kulturerbe“ bezieht sich hierbei nicht nur auf die Friedhöfe an sich. Auch alle Skulpturen, die Natur und der „Ort zur Trauer“ hält die Deutschen UNESCO-Kommission für schützenswert.

„(Friedhöfe und auch ihr Umfeld gelten als) lebendige Ausdrucksformen, die von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden.“

Deutsche UNESCO-Kommission

Unsere Friedhöfe dienen dem Trauern, dem Gedenken, dem Hoffen aber auch dem Erinnern und Begegnen. Sie zeigen Geschichte, Kultur und den Spiegel unserer Gesellschaft. Auch wenn das Friedhofswesen einem steten Wandel unterliegt, bleibt es ein Kulturraum Deutschlands, welchen es so nur einmal gibt.


Weiterführende Informationen unter kulturerbe-friedhof.de

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